Gemäß § 34 des Salzburger Jagdgesetzes 1993 idgF, wird kundgemacht:
Kundmachung gem. 34 Jagdgesetz VerwendungPachtzins Jahr2024
1. Der Pachtzins für das Jahr 2024 wird abzüglich der Kosten, die der Jagdkommission durch die Nutzung und Verwaltung des Gemeindejagdgebietes entstehen, auf die von der Jagdkommission vertretenen Grundeigentümer unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes ihrer Grundstücke aufgeteilt.
2. Das Verzeichnis der Grundbesitzer sowie das Flächenausmaß der jeweiligen Grundstücksflächen liegen während der Amtsstunden, das ist von Montag bis Freitag von jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, im Gemeindeamt Thomatal durch acht Wochen zur Einsichtnahme auf.
3. Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind innerhalb der achtwöchigen Einsichtsfrist bei der Jagdkommission Thomatal schriftlich einzubringen.
4. Beträge unter 4,00 Euro, die nicht innerhalb von acht Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist begehrt werden, verfallen zu Gunsten der Jagdkommission zur Deckung des Aufwandes.
Diese Kundmachung ist in der Zeit vom 05. September 2024 bis 04. Dezember 2024 an der Amtstafel der Gemeinde Thomatal angeschlagen.
Für die Gemeindejagdkommission: Bgm. Klaus Drießler e.h.