
Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 1.1.2025.
Die ab 1.1.2025 gültige Richtlinie finden Sie im Anhang und ist ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 1.1.2025 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar. Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1.1.2025 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich (Antragsfrist: 30.09.2025). Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.
Die Gemeinde unterstützt jedoch jene Personen, die keinen Internetzugang haben und können für diese den elektronischen Antrag stellen.
Die Gemeinde prüft weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern übertragen jene Daten in das elektronische Eingabesystem, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern angegeben werden.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00.
Das Land Salzburg stellt für den Heizkostenzuschuss 2025 einen Betrag von € 2,5 Millionen zur Verfügung

