Zweitwohnsitz lt. Verordnung vom 09.12.2022
Die Zweitwohnsitzabgabe wird für Zweitwohnsitze erhoben. Als solcher gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.
Die Zweitwohnsitzabgabe wird für Zweitwohnsitze erhoben. Als solcher gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.